Zum Fischen braucht es den Sachkundenachweis (SaNa) Fischerei
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Fischenden, die in der Schweiz ein Fischerpatent von mehr als 30 Tagen Dauer erwerben wollen, nachweisen, dass sie oder er ausreichende Kenntnisse über den tierschutzgerechten Umgang mit Fischen und Krebsen haben (kantonale Ausnahmen beachten). Diesen sogenannten Sachkunde-Nachweis (SaNa) Fischerei erlangt man durch Selbststudium und den Besuch eines Ausbildungskurses mit abschliessender Erfolgskontrolle.
Fischende, die bereits früher eine Ausbildung in Zusammenhang mit der Fischerei, z.B. dem Schweizer Sportfischer Brevet, oder einen kantonalen Kurs absolviert hatten oder nachweislich über eine mehrjährige Erfahrung verfügten, hatten Anrecht auf den SaNa-Ausweis ohne eine Prüfung zu absolvieren (Übergangslösung).